Anmeldung eines Balkonkraftwerkes

Um ein Balkonkraftwerk anzumelden, muss man zunächst die Rahmenbedingungen eines Balkonkraftwerkes und dessen Mythen kennen.

Diese sind:

  • Wechselrichter mit max. 600W Ausgangsleisrtung
  • Wechselrichter muss der Richtlinie VDE 4105 (Netz- und Anlagenschutz) entsprechen
  • beliebig viele Solarmodule*

* = siehe Mythen & Empfehlungen bei Balkonkraftwerken

Bevor Sie nun mit der Anmeldung beginnen, lesen Sie sich bitte folgende Seite(n) aufmerksam durch. Sie helfen Ihnen bei eventuell auftretenden Fragen oder unberechtigten Forderungen seitens einiger Energiewendebehinderer.

Anmeldung beim Markstammdatenregister (MaStR)

Zunächst der einfache Part, das Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Sie erreichen das Register unter: https://www.marktstammdatenregister.de

Als erstes müssen Sie sich registrieren, ein Konto anlegen. Die im Video erwähnte “Bestätigungsmail” kann unter Umständen etwas auf sich warten lassen. Nach erfolgter Registrierung im MaStR können Sie sich im Register einloggen und sich als Marktakteur “Anlagenbetreiber” registrieren. Eine Video-Anleitung dazu:

Jetzt folgt die Erfassung der „Einheit“, die Anmeldung der eigentlichen Anlage.
Auch dazu gibt es ein einfach zu durchlaufendes Tutorial auf YouTube. Ein paar Dinge werden aber anders als im Video gezeigt ausgefüllt. Diese wären:

  • Leistung: die Anzahl der Module und Stromerzeugerleistung darf durchaus höher sein, als die erlaubten 600W des Wechselrichters. Typischerweise, z.B.: 2 Module a 410W = 820 Wp = 0,82 kWp
  • Die zugeordnete Wechselrichterleistung muss mit 0,6 kW angegeben werden (Wird wohl ab dem 1.1.2024 auf 800W erhöht)
  • Wählen sie „Kein Stromspeicher vorhanden
  • Gilt für die Solaranlage eine Leistungsbegrenzung? Nein
  • Details zum Einheitentyp Solar: Beim Errichtungsort wählen Sie unbedingt „Steckerfertige Erzeugungsanlage (sog. Plug-In- oder Balkon-PV-Anlage)
  • Eigenschaften der Einheit: Teileinspeisung (einschließlich Eigenverbrauch) und die Anlage kann nicht vom Netzbetreiber ferngesteuert werden
  • Netzbetreiberzuordnung: Wählen Sie ihren Netzbetreiber. Dies ist leider regional sehr unterschiedliche. In Südhessen ist es die „e-netz Südhessen AG“. Wählen Sie „Nicht vorhanden“ bei Identifikationsnummer
  • Kennungen und Betriebsdaten: Die installierte Leistung der EEG-Anlage beträgt 0,6 kWP, mehr kann der Wechselrichter nicht leisten. Weitere Angaben sind auf dieser Seite immer mit „Nicht vorhanden“ bzw. „Nein“ zu beantworten

Mit einem Klick auf „Registrierung abschließen“ haben Sie ihr Balkonkraftwerk erfolgreich im MaStR angemeldet. Laden Sie sich nun noch die Registrierungsbestätigung von der darauf folgenden Seite herunter.

Heben sie diese Bestätigung gut auf. Sie kann eventuell für die Steuerfreiheit als Nachweis benötigt werden!

Auf der „Startseite“ des Registers können Sie nun noch auf „Assistent schließen“ klicken, Sie sind ja nun ein MaStR erfahrener User 😉

Aber nun zum Video:

Das war es auch schon mit der Anmeldung des Balkonkraftwerkes im Marktstammdatenregister (MaStR). Jetzt kommen wir zu dem Teil, der leider individuell, abhängig von Willkür und Gutdünken der Netzbetreiber / Energieversorger ist.

Anmeldung beim Energieversorger / Netzbetreiber

In unseren Breiten (Raum Darmstadt, Südhessen) ist die e-netz Südhessen AG für den Betrieb des Stromnetzes zuständig. Leider versucht auch die e-netz Südhessen AG ihren Kunden unsinnige Vorschriften zu machen.

Die Infoseite zur Anmeldung eines Balkonkraftwerkes finden Sie bei der e-netz Südhessen AG hier: https://www.e-netz-suedhessen.de/bauen-anschliessen/erneuerbare-anlagen-anschliessen/photovoltaik-steckeranlagen-anschliessen

Das einfache Formular zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.e-netz-suedhessen.de/fileadmin/download/FO-3370-Anmeldebogen_steckfertige_PV-Anlagen.pdf

Es gibt in diesem Formular leider eine Stelle, die es dem geneigten Laien mal wieder erschweren soll, ein Balkonkraftwerk zu betreiben:

Die Energiesteckdose nach DIN VDE V 0628-1 wurde im Vorfeld durch einen bei der e-netz Südhessen eingetragenen Elektroinstallateur nach den anerkannten Regeln der Technik installiert.

Diese unsinnige, durch Lobbyisten eingebrachte Richtlinie (KEIN GESETZ) soll es dem Betreiber möglichst teuer machen um vom Betrieb abzusehen! Es gibt gleich mehrere Gründe, warum dieser Passus im Formular schlicht zu ignorieren ist.

Um eine Einspeisesteckdose zu installieren ist KEIN „von der e-netz Südhessen eingetragener Elektroinstallateur“ notwendig, es reicht ein Elektro-Fachbetrieb bzw. eine Elektrofachkraft, will man sich diese überteuerte Steckdose denn wirklich gönnen.

Die VDE Richtlinie 0628-1 ist eben genau das! Eine Richtlinie! Technisch ist die dort beschriebene Einspeisesteckdose unsinnig. Sie bietet einen Berührungsschutz und einen Verpolungsschutz. Beider hört sich wichtig und richtig an, ist es in diesem Fall aber leider nicht.

Berührungsschutz: Jeder in Deutschland zugelassene Wechselrichter verfügt über einen N/A Schutz nach VDE 4105 (eine diesmal sinnvolle Richtlinie). Nach dieser muss er bei Netztrennung innerhalb weniger Millisekunden abschalten. Es ist dadurch unmöglich, durch den Kontakt mit dem Schukostecker einen elektrischen Schlag zu erleiden. Die VDE 0628-1 wird demnach durch die VDE 4105 technisch unsinnig!

Verpolungsschutz: Heutige Steckerwechselrichter schalten intern die beiden Pole (L1 und N) automatisch um, sollte der Stecker „verkehrtherum“ eingesteckt werden. Somit kann man den Stecker nicht „verpolt“ einstecken. Die VDE 0628-1 ist somit auch hierdurch technisch unsinnig!

Fest montierte Wechselrichter: Bei einem durch eine Elektrofachkraft fest angeschlossenen Gerät kann durch das Fehlen eines Steckers ebenso eine Einspeisesteckdose nach VDE 0628-1 nicht sinnvoll erklärt werden!

Risiken & Nebenwirkungen einer Anmeldung

… und wie man sie umschifft!

Die Energieversorger und Netzbetreiber haben leider unterschiedliche Auffassungen zum Thema Energiewende. Einige verhindern gekonnt durch Verzögerungen oder absurde Forderungen unnötiger technischer Voraussetzungen den Einsatz erneuerbarer Energien, andere wiederum rollen einem den roten Teppich aus. Ich wünsche Ihnen Letzteres!

Da es in diesem Artikel hauptsächlich um den bürokratischen Vorgang der Anmeldung eines Balkonkraftwerkes geht, haben wir einen weiteren Ratgeber in Bezug auf eventuell auftretenden Hürden oder Fragen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, aufziehende Wolken zu vertreiben und trotzdem (oder gerade deswegen) Spaß an ihrem Balkonkraftwerk zu haben!