Guerilla PV-Anlagen in Deutschland
Wenn man seinen überzähligen PV Strom an die Allgemeinheit verkaufen will, dann gibt es seit Jahren eine offizielle Regelung (EEG-Gesetz) an die man sich penibel halten muss, um die Einspeisevergütung nicht zu gefährden.
Es gibt aber in Deutschland weder ein Gesetz noch eine Verordnung wo Erzeugung von PV Strom für Eigenbedarf geregelt werden. Die viel diskutierten 600 Watt /AC sind nur der Reserve Wert, der nach VDE-Norm ohne Gefahr in einen bestehenden Steckdosenkreis eines Hauses eingespeist werden kann, ohne diesen zu überlasten. Dabei spielt es auch keine Rolle was sonst noch parallel an diesen Kreis angeschlossen ist. Mit genereller Erzeugungs-Einspeisungsgrenze ins Netz hat das nichts zu tun.
Diese technische VDE Regel wird seit ihrem Erscheinen je nach Interesse in alle möglichen Richtungen gebogen und gedreht. Selbst der Verfasser der Norm VDE hat darin geschrieben: „Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.“
Dies hat aber nichts mit Techniknorm und schon gar nichts mit einer staatlichen Verordnung zu tun, sondern ist eine Gefälligkeit an die Stromwirtschaft und wird von den über 900 Verteilnetzbetreibern häufig genau so ausgelegt, wie es den jeweiligen Interessen dient.
Einige Verteilnetzbetreiber sind dazu übergegangen diesen technischen VDE Wert von 600W AC, der sich ja lediglich auf die Einspeisung in einen bestehenden Steckdosenkreis bezieht, als generelle Höchstgrenze zur Selbsterzeugung von Strom und mit einer vereinfachten Anmeldung in ihrem Bereich zu definieren. Rechtlich gibt es auch dafür keine Grundlage.
Dieses Verhalten der Stromindustrie behindert den freizügigen Ausbau kleiner PV Anlagen und verstößt gegen EU-Recht. Zurzeit gibt es geschätzt mehr als 300.000 sogenannte PV Guerillas, die ihre Anlage einfach installieren und betreiben, ohne sich an den Wünschen ihres Verteilnetzbetreibers zu kümmern.
In der Stromwirtschaft akzeptiert man lieber einige Hunderttausend sogenannte Solarguerilleros, als einige Millionen offizieller legaler kleiner PV Anlagen. Daran wird sich auch nichts ändern, solange der Gesetzgeber keine verbindlichen Regelungen schafft.
Bis heute gibt es in Deutschland keinen einzigen Fall in dem ein Anwender irgendeine Sanktion eines Netzbetreibers erfahren hätte, der seinen Strom, ohne den Netzbetreiber zu fragen, selbst erzeugt hat. Auch Juristen empfehlen es einfach zu tun, wenn der Netzbetreiber sagt, es gehe nur mit Elektriker usw..
Das woran sich jeder Betreiber einer PV nach unserer Meinung halten sollte, ist die VDE gerechte Installation. Bei mehr als 600VA sollten keine weiteren Verbraucher am Steckdosenkreis angeschlossen sein. Noch besser ist der Anschluss mit einem eigenen Anschlusskabel mit Sicherung in der Unterverteilung.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist Pflicht, wird aber nur von wenigen Anwendern trotz angedrohtem Ordnungsgeld bei Nichtanmeldung gemacht. Bis jetzt ist nichts von einem verhängtem Ordnungsgeld bekannt.
Ein alter analoger Zähler ist für den Solar Guerilla ein Glücksfall, da er bei Überproduktion der Solaranlage rückwärts läuft und somit nichts von der Solarernte verschenkt wird. Dabei wird das Netz als „Speicher“ (Physikalisch ist es kein Speicher, lediglich bilanziell, bei rein wirtschaftlicher Betrachtung) genutzt. Die schlimmste und einzige bekannte Bestrafung für einen Solarguerilla ist ein digitaler Zähler mit Rücklaufsperre.
Bei einem neuen digitalen Zähler ist eine Rücklaufsperre immer eingebaut und Überproduktion geht verloren. Spätestens dann sollten man sich nach einem Speichersystem umschauen.